BBF-Wohnen
AVE Berufsbildungsfond Wohnen
BBF-Wohnen
Der Allgemeinverbindliche Berufsbildungsfonds Wohnen hat zum Ziel, die berufliche Grundbildung, die höhere Berufsbildung und die berufsorientierte Weiterbildung der Schweizerischen Einrichtungsbranche zu fördern. Die dem Fonds unterstellten Betriebe leisten zur Erreichung des Fondszwecks Beiträge.
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Fonds umfasst die gesamte Schweiz.
Der betriebliche Geltungsbereich des Berufsbildungsfonds Wohnen umfasst alle Betriebe im handwerklichen oder gestalterischen Geschäftsfeld, welche Produkte und Dienstleistungen im Wohn- und Einrichtungsbereich anbieten. Von diesem Fonds ausgenommen sind Betriebe, die ausschliesslich den Verkauf von Wohn- und Dekorationsaccessoires durchführen.
Der persönliche Geltungsbereich des Fonds erstreckt sich auf Betriebe oder Betriebsteile, unabhängig von ihrer Rechtsform, in denen Personen mit beruflichen Grundbildungsabschlüssen wie folgt tätig sind:
- Raumausstatterin EFZ
- Innendekorateurin EFZ
- Dekorationsnäherin EBA
- Wohntextilgestalterin EFZ
- Detailhandelsfachmann EFZ
- Detailhandelsassistentin EBA
- Industriepolsterer EFZ
sowie branchentypische Berufe, welche verwandte Tätigkeiten ausüben.
Reglement
Das Reglement basiert auf den Bundesratsbeschluss
über die Allgemeinverbindlicherklärung
des Berufsbildungsfonds Wohnen vom 8. November 2022.